DURCHFÜHRUNG DER PRAXIS FÜR DEN ERWERB VON HOCHSCHULBILDUNGEN


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      Die Praxis der Studierenden ist ein obligatorischer Bestandteil der Ausbildung von Fachkräften an Hochschulen und wird an entsprechend ausgestatteten Praxisstandorten der Hochschulen sowie in modernen Unternehmen und Organisationen in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft und Bildung durchgeführt. Die Organisation der praktischen Ausbildung der Studierenden wird durch die Verordnung „ Über die Organisation der praktischen Ausbildung von Hochschulbewerbern der Nationalen Automobil- und Straßenuniversität Charkiw“ geregelt.

Die gewerbliche Praxis wird von Studierenden der Oberstufen durchgeführt. Im Rahmen dieser Praxis absolvieren sie den gesamten Zyklus der Grundarbeit nach Fachgebieten, sind an Arbeitsplätzen, studieren einen großen Bereich der Produktion und erwerben Organisations-, Management- und Kontrollfähigkeiten. 

Während der praktischen Ausbildung muss der Student

  • die im Praktikumsprogramm und im Praktikumsplan vorgesehenen Aufgaben wahrnehmen;
  • die im Unternehmen, der Institution oder der Organisation geltenden internen Verfahrensregeln einzuhalten;
  • die Regeln des Arbeitsschutzes und der industriellen Hygiene studieren und strikt einhalten;
  • tragen die Verantwortung für die geleistete Arbeit und deren Ergebnisse gleichberechtigt mit hauptamtlichen Mitarbeitern;
  • Führen Sie ein Übungstagebuch, in dem die geleistete Arbeit systematisch aufgezeichnet werden sollte.
  • erstattet dem Praxisleiter einen schriftlichen Bericht über die Erfüllung aller Aufgaben und legt einen Bericht über die Praxis vor.